06. Juni 2023

Statement zum EU Nature Restoration Law

Wissenschaftler fordern Einsatz für EU-Verordnung

Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der UN-Dekade rufen in ihrem ausführlichen Statement Politik und Gesellschaft auf, sich dafür einzusetzen, dass das von der EU-Kommission vorgeschlagene Nature Restoration Law verabschiedet wird. Die Verordnung sei eine entscheidende Voraussetzung, um die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 umzusetzen und den Verpflichtungen aus dem globalen UN-Biodiversitätsabkommen (GBF) vom Dezember 2022 nachzukommen.

„Wir appellieren eindringlich an die Politik und alle gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland und Europa, sich in den EU-Verhandlungen und in den Mitgliedstaaten für die Verabschiedung des Nature Restoration Law einzusetzen.“

Die 17 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liefern in ihrem Statement eine ausführliche Begründung dafür, den gesellschaftlichen Anstrengungen für die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt einen verlässlichen, gesetzlichen Rahmen zu geben. In ihrer Perspektive und den Empfehlungen für einen gesellschaftlichen Handlungsprozess betonen sie, dass eine Umsetzung nur in Kooperation der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure gelingen kann. Ein Schlüssel für die Erreichung der ökologischen Ziele liege im Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und in einer konstruktiven Zusammenarbeit. Naturschutz, Wiederherstellung von Ökosystemen und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sollten Hand in Hand gehen. Es gehe um die faire Honorierung von Gemeinwohlleistungen für die biologische Vielfalt, ebenso wie um die Weiterentwicklung naturfreundlicher, betrieblicher Geschäftsmodelle.

Verbindliche EU-Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission für das Nature Restoration Law verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben, Forste in naturnahe Wälder umgebaut, Moore wiedervernässt und Böden wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung gehört auch, Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen zu ermöglichen und in der Stadt neue Bäume zu pflanzen sowie urbane Grünflächen anzulegen. Der Vorschlag enthält zum Beispiel das Ziel, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Seefläche EU-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergriffen wurden. Darüber hinaus soll es bis dahin EU-weit wieder 25.000 km frei fließende Flüsse geben.

Die vollständige Stellungnahme zum Download

Die Kurzversion der Stellungnahme zum Download

Zum Wissenschaftlichen Beirat der UN-Dekade

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