Jetzt Stellung nehmen: W-VO-Beteiligung

Ihre Expertise ist gefragt: Nationalen Wiederherstellungsplan mitgestalten
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung wird die Wiederherstellung von Ökosystemen erstmals europaweit verbindlich vorgegeben. Sie setzt klare Ziele, etwa für die Renaturierung von Mooren, Wäldern, Gewässern und städtischen Grünflächen, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen in nationalen Wiederherstellungsplänen festzulegen.
Damit bringt die Verordnung die zentralen Anliegen der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen (2021–2030) entscheidend voran. Die UN-Dekade verfolgt das Ziel, weltweit degradierte Ökosysteme zu revitalisieren, ihre Funktionen wiederherzustellen und eine breite gesellschaftliche Bewegung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu mobilisieren. Die EU-Wiederherstellungsverordnung übersetzt diese globale Vision in konkrete, umsetzbare Schritte auf europäischer Ebene.
In Deutschland wird hierfür aktuell der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) erarbeitet. Er zeigt auf, wie die europäischen Vorgaben in Deutschland praktisch umgesetzt werden sollen. Der NWP bietet gleichzeitig die Chance, bestehende Initiativen zu bündeln, Synergien zu nutzen und die Wiederherstellung von Ökosystemen wirksam voranzubringen.
Wie die UN-Dekade lebt auch der NWP von Beteiligung und Engagement. Im Rahmen der Onlinebeteiligung können Sie den ersten Entwurf des Wiederherstellungsplans kommentieren und wichtige Impulse für die weitere Ausarbeitung geben.
Zur Beteiligungsplattform gelangen Sie hier.
Die zugehörige Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums finden Sie hier.